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TOP-Meldung 2023: Umgestaltung eines Schottergartens (sogenannte Gärten des Grauens) - Teil 1

05. 11. 2023

Vor ca. 2 Jahren habe ich Dietmar Zäpernick schon auf eine Umgestaltung des Schotterbeetes am Rathaus angesprochen und er war einverstanden. Schottergärten sind und waren schon immer verboten, da sie eine Versiegelung der Grünflächen darstellen. Dieser Sachverhalt wurde erst so richtig durch die Bürgerinitative "Rettet die Bienen" klar. Durch diese Initative ist das Naturschutzgesetz überarbeitet worden. Dieses trat am 31. Juli 2020 in Kraft. Und dort steht:

Naturschutzgesetz BW: NschG § 21a
Gartenanlagen

Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.

 

Bestehende Schottergärten: Bestandsschutz oder Rückbaupflicht? Die Aufnahme des Verbots von Schottergärten in das Naturschutzgesetz gilt aus Sicht des Umweltministeriums lediglich als Klarstellung. Damit ergibt sich auch keine Änderung der Rechtslage. Das bedeutet: Schottergärten waren schon vorher illegal. In dieser Rechtsauffassung gibt es also für bestehende Schottergärten keinen Bestandsschutz und es besteht grundsätzlich eine Rückbaupflicht. Jedoch vertrat das Wirtschaftsministerium bisher die Auffassung, dass nach der Landesbauordnung kein Verbot der Schottergärten ableitbar war. Daher werden bei der Frage, ob für bereits bestehende Schottergärten nun eine Rückbaupflicht greift, schlussendlich die Gerichte entscheiden müssen.

 

Aber das Hauptproblem vor Ort in der Gemeinde ist die Frage, was mache ich nun? Wie kann ich eine Schotterfläche umgestalten und sie trotzdem pflegeleicht halten? Um diese Frage zu klären hat unsere Ortsgruppe SWV Vorderer Hotzenwald das Schotterbeet am Rathaus, zusammen mit dem Bauhof und Gemeinderat Timo Häßle umgestaltet, siehe unser neues Merkblatt: Beispiel einer Umgestaltung eines Schottergartens (Garten des Grauens).

 

Bild zur Meldung: Timo Häßle und Bauhof bei den Arbeiten der Umgestaltung des Schotterbeetes am Rathaus