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Neue Nachrichten aus BW: Meilenstein im Naturschutz: Alle FFH-Gebiete haben nun einen Management-Plan!

16. 10. 2021

Viele Leute verstehen nicht was ein FFH-Gebiet ist. In Rickenbach haben wir das FFH Murg zum Hochrhein, was genau bedeutet das? Und warum ist das ein europäisches Schutzgebiet? Wir haben doch Naturschutzgebiete - reicht das nicht? Was sollen wir mit diesen Blümsgen-Wiesen? Die werden nicht so gedüngt, dafür muss man dann die anderen Flächen doppelt düngen. Biotop-Vernetzung - so ein Quatsch, dass brauchen wir alles nicht. So oder ähnlich habe ich mir das alles schon gehört. Fakt ist, das es in Deutschland fast keine ursprüngliche Natur mehr existiert und das ALLES durch den Menschen überformt wurde. Man hat verstanden, so geht es nicht weiter, wenn zukünftige Generationen auch noch Natur erleben wollen. Zum Erhalt der Artenvielfalt benötigt man geschätzt ca. 30% der Landesfläche, dass heisst aber auch nicht auf den anderen 70% darf "Mann" machen was man will... Die Zeiten der Verschwendungen von Land und Resourcen ist nun endgültig vorbei. Unbedingt das Video anschauen!

 

Orignalartikel BW:

 

Natura 2000 ist ein europäisches ökologisches Schutzgebietsnetz, das von der Europäischen Union auf Grundlage der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) errichtet wurde. Innerhalb dieses Schutzgebietsnetzes sind bestimmte, europaweit bedeutsame natürliche Lebensräume sowie wild lebende Tiere und Pflanzen geschützt. So soll die biologische Vielfalt und das europäische Naturerbe bewahrt werden.

Nach den Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union seine Natura 2000-Gebiete der Europäischen Kommission melden. In Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig. Die Natura 2000-Gebiete wurden und werden aufgrund fachlich vorgegebener Kriterien und einschlägiger wissenschaftlicher Informationen ausgewählt. Baden-Württemberg hat seine Natura 2000-Gebiete (Vogelschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) an die Europäische Kommission bereits gemeldet. Diese wurden von der Europäischen Kommission akzeptiert. Die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete wurden von der Kommission außerdem verbindlich festgelegt.

Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg

Das Natura 2000-Schutzgebietssystem umfasst in Baden-Württemberg 302 Gebiete mit einer Gesamtfläche von über 635.000 Hektar. Dies entspricht etwa 17,54 Prozent der Landesfläche. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und Vogelschutzgebiete überlappen sich dabei teilweise.

Die Europäischen Vogelschutzgebiete sind in Baden-Württemberg durch die Vogelschutzgebietsverordnung (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 rechtlich gesichert und die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete durch die vier Verordnungen der Regierungspräsidien zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO), die am 27. Dezember 2018 im Gesetzesblatt verkündet wurden.

Die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete müssen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie noch als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und rechtlich gesichert werden. Dies erfolgt nunmehr durch die Fauna-Flora-Habitat-Verordnungen der Regierungspräsidien.

Für die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete werden nach einheitlichem Verfahren und in einem transparenten Prozess Managementpläne unter Einbeziehung der Nutzergruppen erstellt. Zuständig hierfür ist die höhere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Regierungspräsidium. Für alle 212 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete in Baden-Württemberg liegen mittlerweile fertige Managementpläne vor.