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Bilanz: Volksbegehren - Biodiversitätsstärkungs-Gesetzt - nach einem Jahr

07. 08. 2021

Es geht viel zu langsam mit der Umsetzung, dass war aber zu erwarten, aber was man sieht ist ein enormer Flächenverbrauch, auch in Rickenbach. Man ist natürlich in Zugzwang, weil man Schulden wegen der Schule gemacht hat - irgendwo muss ja das Geld herkommen. Auf der anderen Seite sieht man, dass viele Gesetze im Naturschutzbereich auf kommunaler Ebene ein zahnloser Tiger sind - keine klaren Vorgaben, keine Kontrolle der Umsetzung. Bei den Schottergärten hat der Schwarzwaldverein in seiner Herbstaktion vor, ein Schotterbeet am neuen Parkhaus am Rathaus plegeleitcht umzugestalten. Aber auch dort, war die Rede von Bestandsschutz - wir müssen viel offensiver und offener kommunizieren, ohne Drum herum.

 

NABU Beitrag:

Hintergrund: Ein Jahr Biodiversitätsstärkungsgesetz – was wurde erreicht, was verpasst?

Insgesamt: Gutes Gesamtpaket, an dessen Umsetzung mit Hochdruck gearbeitet wird. Volksbegehren „Rettet die Bienen“ war unverzichtbarer Impulsgeber dafür. Es hat die Basis für einen neuen, konstruktiveren Dialog zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Politik gelegt. Die im Gesetz gesteckten Ziele, wie z. B. die Pestizidreduktion um 40 bis 50 Prozent bis 2030, müssen nun über wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt werden.

Negativ: Schwächen in der Durchsetzung von Schottergartenverbot und beim Streuobstwiesenschutz. Zu viele Ausnahmen vom Insektenschutz beim Thema Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden – bei diesen Punkten gibt es Nachbesserungsbedarf. Der Flächenverbrauch schreitet trotz des Gesetzes weiter voran und braucht intensivere Befassung in dieser Legislatur.

Positiv: Landwirtschaft: Ökoanbaufläche wächst; landwirtschaftliche Förderprogramme werden angepasst; Pestizidreduktionsstrategie wird erarbeitet; Kriterienkatalog für Refugialflächen zum Schutz von Wildbienen, Schmetterlingen und Feldvögeln auf landwirtschaftlichen Flächen entsteht; Fortführung des Dialogs zwischen Landwirtschaft und Naturschutz; „Gesellschaftsvertrag“ als festes Ziel im Koalitionsvertrag verankert.
Biotopverbund-Botschafter*innen sind bei den Landratsämtern als Projektstellen installiert, diese Stellen müssen entfristet werden.
IT-Projekt Kompensationskataster an der LUBW entsteht.

Schottergärten – keine zulässige Nutzung

Für den NABU hatte bereits die alte Landesbauordnung (LBO) das Problem eindeutig geregelt. Unter § 9 Abs. 1 heißt es: „Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“ Eindeutiger steht nun im neu eingeführten § 21a Naturschutzgesetz, „dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden“ sollen sowie, dass Schottergärten verboten sind.

Streuobstwiesen – gefährdetes Artenparadies

Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten zählen die Streuobstbestände in Baden-Württemberg zu den artenreichsten Lebensräumen im Land und darüber hinaus. Trotzdem werden sie nicht landesweit kartiert, was ihren Schutz erschwert. Seit 31. Juli 2020 sind Streuobstwiesen in § 33a Naturschutzgesetz geschützt und dürfen nur nach behördlicher Genehmigung gerodet werden. Ob normales Bauverfahren oder nach § 13b Baugesetzbuch – in beiden Fällen gilt der Streuobstschutz ab einer Größe von 1.500 Quadratmetern. Auch dann, wenn das Verfahren vor Juli 2020 gestartet wurde und fast abgeschlossen ist. Die Unteren Naturschutzbehörden müssen beteiligt werden, um den erforderlichen Streuobstwiesenschutz zu prüfen und umzusetzen. Nicht gestattet ist ein Ausgleich des Verlustes über Ökokontomaßnahmen, wie dies bei genehmigten Bebauungsplänen der Fall ist.

 

Wer den gesamten Bericht lesen möchte siehe Link vom NABU unten.