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Naturschutz-Erfolg in Rickenbach: Verbot von Schottergärten Teil 2

20. 03. 2021

Als Naturschutzwart darf ich Stellung in Belangen zum Naturschutz bei Bebauungsplänen geben. Nun wurde das "Verbot von Schottergärten" in den Bebauungsplan "Farnacker-Sonnenweg" aufgenommen. Ich finde das ist ein Grund zum Feiern.

 

Aber jetzt wird es kompliziert: Was bedeutet das? Flächenhafte Stein-/, Kies-/ oder Splitt- und Schottergärten oder -schüttungen sind auf Baugrundstücken unzulässig.

 

Das muss man ja erst mal erklären. Es handelt sich um Steinansammlungen ohne Feinanteil mit Bodenflies als Unterlage. Diese "Nicht-Gärten" wurden angelegt, damit dort nichts mehr wachsen kann. Der Hauptgrund ist damit man mit der Fläche vermeintlich keine Arbeit mehr hat, da sie einer Versiegelung gleich kommen. Sie haben sozusagen "kaum ökologischen Nutzen" und spiegeln die "Nicht-Gartenkultur" wieder.

 

Was ist den der Unterschied zu den Steinbeeten, die wir im naturnahen öffentlichen Grün angelegt haben, z.B. vor dem Rathaus?

Der Unterschied ist:

1. Es kommt Mineralgemisch mit einem Feinanteil (z.B. 0-32mm) zum Einsatz

2. Warum? Mit dem Mineralgemisch werden seltene Magerflächen angelegt, da besonders diese Flächen blütenreich sind

3. Die Fläche hat kein Vlies oder Folie nach unten, d.h. die Pflanzen können frei wurzeln

4. Die Fläche wurde mit Hilfe von 1-2 cm sterilem Kompost unkrautfrei bepflanzt und besät -> damit ist sichergestellt, dass eine naturnahe Bepflanzung pflegeleicht funktionieren kann und der Pflegeaufwand gering ist, wenn man den Anflug jätet.

 

Warum: Nährstoffreich bedeutet, viele Unkräuter und Pflegearbeit, diese will man sich so ersparen. Die Erfahrung zeigt, das dies auch für die Beete in Rickenbach zutrifft.

 

Auch in den neuen Bebauungsplan Bergfeld 2 ist dies nun so festgelegt. Im Sommer haben wir eine Fortbildung in Rickenbach, wo wir zeigen wollen, was man aus solchen Steingärten mit einfachen Mitteln machen kann...

 

Bild zur Meldung: Auszug Bebauungsplan "Farnacker-Sonnenweg"