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Neues Gesetz zur Artenvielfalt: Verbot von Schottergärten wird kommen! Teil 1

01. 07. 2020

Viele haben schon darüber gesprochen, passiert ist bisher wenig. Es gibt immer mehr sogenannte Schottergärten. Sie sollen in Zukunft verboten werden, gemäss dem neuen Naturschutzgestz und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz, welches nun als Gesetzentwurf vorliegt:

Hier steht: 㤠21a Gartenanlagen

Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.

 

Als hätten wir es geahnt, haben wir dementsprechend unsere Stellungnahme für den neuen Bebauungsplan eingereicht (siehe unter Dokumente). Gerne zum Kopieren.

Anhand dessen kann man nun gut erkennen, wer von den Gemeinderäten noch was übrig hat bzgl. Artenschutz, denn darum geht es. Mich würde es freuen, wenn es in den Bebauungsplan aufgenommen wird, so wie es von Gesetz wegen bereits geplant ist.

 

Bild zur Meldung: Schottergärten werden von Naturschützer nicht gern gesehen!